Barrierefreiheit

Was wir technisch tun …

Unter Berücksichtigung der Richtlinien der WAI (Web Accessibility Initiative – http://www.w3.org/TR/WAI-WEBCONTENT/) und der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – BITV) vom 17. Juli 2002 stimmen wir Design und Technik auf die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ab.

Folgende Kriterien werden besonders berücksichtigt:

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Ansaugseite eines Flugzeug-Düsentriebwerks als Symbol für Kraft

„Es ist immer die Leistung, die bestimmt, wer zur Elite zählt.“
Ludwig Marcuse